Schulelternratsvorsitzende: Frau Janette-Jill Harrison
Stellvertreterin: Frau Beatrix Kameri
Elternvertretung in der Schule
Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse; bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind nur eine Stimme. Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines Monats nach Ende der Sommerferien für jeweils 2 Schuljahre ihre/n Vorsitzende/n und stellvertretende/n Vorsitzende/n, der/die die Eltern der Klasse mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung einlädt und sie gegenüber der Schule und im Schulelternrat vertritt. Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden gehört die Vorbereitung und Leitung der Elternversammlungen der Klasse, die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen und die Kontaktpflege zum/zur Klassenlehrer/in.
Ferner wählt die Klassenelternschaft ElternvertreterInnen für die Klassenkonferenz, der außerdem die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte angehören. Die Klassenkonferenz tritt einmal pro Schulhalbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammen, in der die LehrerInnen die Zensuren und Kopfnoten für jede(n) einzelne(n) SchülerIn der Klasse bekannt geben und ggf. beraten. Hier haben Elternvertreter kein Stimmrecht. Des Weiteren können Klassenkonferenzen über Angelegenheiten der Klasse oder einzelner SchülerInnen entscheiden. In diesen Klassenkonferenzen haben die Eltern Stimmrecht.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren StellvertreterInnen bilden den Schulelternrat (SER), der für zwei Schuljahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und seinen/ seine StellvertreterIn wählt, die zusammen den Vorstand des SER bilden. Dem /der Vorsitzenden des SER obliegen vor allem folgende Aufgaben: Er / sie beruft die Sitzungen des SER ein und leitet diese. Er / sie führt die Beschlüsse des SER durch. Er /sie führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes. Er / sie informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben. Er / sie unterstützt die Mitglieder des SER bei ihrer Arbeit. Er /sie vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen. Bei der Vielzahl von Tätigkeiten ist es sinnvoll, dass der / die Vorsitzende aktiv von den Stellvertreter/Innen in seiner /ihrer Arbeit unterstützt wird. Der SER tritt in der Regel ein- bis viermal im Schuljahr zusammen, erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Üblicherweise ist die Schulleitung anwesend, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Schulbelange zu geben.
Der Schulelternrat wählt für jeweils 2 Jahre aus seiner Mitte die Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen; die Vertreter/in für den Stadt- und Kreiselternrat und diverse Ausschüsse.
Der Gesamtkonferenz (Geko) gehören neben allen Lehrkräften, auch hier 10 stimmberechtigte Elternvertreter ( sinnvollerweise der Vorstand und acht weitere Mitglieder des SER) an. Die GeKo wird durch die Schulleitung einberufen. In der Schulverfassung ist das Verfahren für die Geko festgelegt: Fristen, Leitung, Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung. Erlasse und Gesetze schreiben vor, welche Angelegenheiten in der Geko verhandelt werden müssen; es werden Anträge gestellt und darüber abgestimmt. Des Weiteren dient die Geko der gegenseitigen Information aller Beteiligten.
Aus der gesamten Elternschaft sollten Elternvertreter für die Fachkonferenzen ( für alle Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Religion, Sport, Kunst, etc.) gewählt werden. Die Fachkonferenzen tagen ein- bis zweimal im Schuljahr. Die Anzahl der stimmberechtigten Elternvertreter in den Fachkonferenzen ist von der Gesamtkonferenz festgelegt ( 1-2 ).
Der SER wählt 3 Mitglieder für den Schulvorstand. Im Schulvorstand arbeiten der Schulleiter/die Schulleiterin, 5 LehrervertreterInnen, die 3 ElternvertreterInnen und die 3 SchülervertreterInnen gemeinsam, um die Schule weiterzuentwickeln und die Qualität der Arbeit zu verbessern.In den Konferenzen und Ausschüssen ist es die Aufgabe der ElternvertreterInnen, die Meinung und Stellungnahmen der Eltern in die Diskussion dieser Gremien einzubringen. Die Eltern sind rechtlich gesehen nicht an die Weisung ihrer Elterngremien gebunden. Dennoch sollten sie versuchen, die mehrheitliche Meinung der Eltern zu vertreten. Zu den wesentlichen Aufgaben der Elternvertretung in den Konferenzen und Ausschüssen gehört auch, den SER bzw die Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit zu informieren. Elternvertretung außerhalb der Schule : Je ein/e ElternvertreterIn und StellvertreterIn wird für den Stadt- und Kreiselternrat gewählt.
Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen der jeweiligen Stadt von Bedeutung sind. Der Kreiselternrat behandelt alle Angelegenheiten aller Schulen im Landkreis Die jeweiligen Schulträger haben die für die Arbeit des Kreiselternrates notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Die Kreiselternräte wählen getrennt nach den einzelnen Schulformen Mitglieder für den Landeselternrat Niedersachsen, der als Elternvertretung beim Kultusministerium angesiedelt ist. Alle Ämter in der Elternvertretung haben ihre Grundlagen im Niedersächsischen Schulgesetz. Eltern wie LehrerInnen haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Als Vorsitzende/r der Klassengemeinschaft, bzw. Schulelternratsvorsitzende/r oder als Vertreter/in in den Konferenzen und Ausschüssen sprechen und handeln die Gewählten für die Interessen aller Eltern. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtag da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden.
Weitere Informationen:
- Elternschaft und Schule von Rüdiger Meyenberg, Hahn: Schulpraxis, ISBN: 3775253580
- Elternrecht und Elternmitwirkung in der Schule, Normative Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung Niedersachsens von Brigitte Meier, ISBN: 3825888185
- Alle Tage Schule, ein Leitfaden rund um den Schulalltag von der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Im Netz:
Landeselternrat Niedersachsen unter http://www.elternrat-niedersachsen.info Niedersächsischen Kultusministeriums unter http://www.niedersachsen.de/MK1.htm Niedersächsischen Bildungsserver NIBIS unter http://www.nibis.ni.schule.de Schule und Recht in Niedersachsen unter: http://www.schure.de/ Bildung allgemein und bundesweit: www.bildungsklick.de