Regelmäßiger Kontakt, gegenseitige Achtung und die Bereitschaft, alle schulischen Angelegenheiten im gleichberechtigten Dialog zu lösen sind Gelingensbedingungen für ein erfolgreiches Miteinander im schulischen Alltag.  

Für alle strategischen und organisatorischen Aufgaben gibt es fest installierte Gremien. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Gremien und ihre Zuständigkeiten geben.

 

Der Schulvorstand

- setzt sich aus 3 Elternvertretern, 3 Schülervertretern, 5 KollegInnen und dem Schulleiter zusammen

- jedes Elternteil ist wählbar, Wahl erfolgt durch Schulelternrat

- tagt mindestens 2x pro Jahr

- ist immer beschlussfähig

- gibt sich eine Geschäftsordnung

- legt eine Wahlordnung fest

- Abwahl Eltern/Lehrervertreter 2/3-Mehrheit

Der Schulvorstand entscheidet über:

- die Inanspruchnahme eigenverantwortlicher Entscheidungen der Schule

- Beteiligung bei Neubesetzung Funktionsstellen

- Führung einer Eingangsstufe

- Haushaltsmittelplan

- besondere Organisation der Schule

- Ausgestaltung der Stundentafel

- Schulpartnerschaften

- Mitwirkung Namensgebung

- Anträge Schulversuche

- Grundsätze - päd. Mitarbeitereinsatz - Projektwochen - Werbung/Sponsoring - jährliche Überprüfung der Arbeiten in der Schule

- Vorschlag für Schulordnung und Schulprogramm

- Einberufung durch den Schulleiter

- tagt nicht öffentlich

 

Die Gesamtkonferenz

- setzt sich aus den Lehrkräften, 10 ElternvertreterInnen, 10 SchülervertreterInnen, einer pädagogischen Mitarbeiterin, dem Hausmeister oder der Sekretärin zusammen

entscheidet über

- Schulprogramm (im Benehmen mit Schulvorstand)

- Schulordnung (im Benehmen mit Schulvorstand)

- Geschäfts- /Wahlordnung der Konferenzen/Ausschüsse

- Grundsätze der - Leistungsbewertung - Klassenarbeiten - Hausaufgaben

 

Die Klassenkonferenzen

- setzen sich aus den Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, 2 ElternvertreterInnen, 2 SchülervertreterInnen ( nur OBS ) zusammen

entscheiden über

- Zeugnisse, Abschlüsse, Versetzungen ( hier haben nur Lehrkräfte Stimmrecht ) 

- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

- Besondere Maßnahmen in der Klasse

 

Die Fachkonferenzen

- setzen sich aus den Lehrkräften, die das Fach unterrichten, 2 ElternvertreterInnen, 2 SchülervertreterInnen ( nur OBS ) zusammen

entscheiden über

- Bewertungsmaßstäbe

- Stoffverteilung

- Schulbücher ( in Absprache mit der Schulleitung )

- macht Vorschläge für Anschaffungen

- Teilnahme an Vergleichsarbeiten, Wettbewerben …

 

Der Schulelternrat

- setzt sich aus den KlassenelternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen zusammen

nimmt folgende Aufgaben wahr

- Wahl der ElternvertreterInnen für Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen

- Wahl der ElternvertreterInnen im Schulvorstand

- Wahl des/der Schulelternratsvorsitzenden

- kann alle schulischen Fragen erörtern und Meinungsbilder erstellen ( Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht behandelt werden )

 

Der Schülerrat

- setzt sich aus den KlassensprecherInnen und VertreterInnen zusammen nimmt folgende Aufgaben wahr

- Wahl der SchülervertreterInnen für Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen

- Wahl der SchülervertreterInnen im Schulvorstand

- Wahl des/der Schülersprecher(s)in

- kann alle schulischen Fragen erörtern und Meinungsbilder erstellen ( Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht behandelt werden )

 

Die Planungsgruppe

- setzt sich aus der Schulleitung ( Schulleiter, Konrektor und didaktischer Leiter) und den Fachbereichsleitungen zusammen. Je nach Entwicklungsschwerpunkt kommen weitere KollegInnen dazu. Sie bereitet alle Fragestellungen der Schulentwicklung vor.

 

Schulleiter/in

ist Vorgesetzte/Vorgesetzter, trägt die Gesamtverantwortung für  die Schule

- Vertritt die Schule nach außen

- Vorsitze GK und SV

ist verantwortlich für

- Qualitätssicherung/ -entwicklung 

- Personalentwicklung/Personalwirtschaft

- Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

- Eilentscheidungen – Unterrichtung GK und SV

- Verwaltungsgeschäfte

- Erstellung Haushaltsplan

- Plan Personaleinsatz

- Widerspruchspflicht/Widerspruchsrecht

- Entscheidungen in allen Fällen, wo nicht Schulvorstand oder Konferenzen zuständig sind

 

Konrektor/in

- ständige Vertretung des Schulleiters/der Schulleiterin

- Stundenplangestaltung/Vertretungspläne

- Koordination der Arbeit der pädagogischen Mitarbeiter

 

Didaktische(r) LeiterIn

- Leitung der DB im OBS-Bereich

- Koordination der Arbeit in den Fachbereichen

- Schulentwicklung im unterrichtlichen Bereich

- Koordination des Förderunterrichts FachbereichsleiterIn

- Koordinierung der Arbeit im jeweiligen Fachbereich